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Internationales Erbrecht:
Erbschaft, Testamente und Nachlässe

Nachlassverwaltung/Testamentsvollstreckung
Trusts, Stiftungen und Verwaltung des Familienvermögens
Abfassung von Testamenten

Unsere Rechtsanwält:innen unter der Leitung von Elena Rabner-Arazi verfügen über Fachwissen in allen Erbschafts- und Nachlassangelegenheiten, einschließlich der Erbschaftsteuer in Deutschland, der Schweiz und Österreich 

1. Abfassung von Testamenten

 

Wir wissen, wie wichtig eine sorgfältige Nachlassplanung ist und welche Rolle ein gut verfasstes Testament dabei spielen kann, dass das Vermögen einer Person nach ihren Wünschen verteilt wird.

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Wir sehen täglich unter welchen Bedingungen lange, kostspielige und nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten zwischen Erb:innen vermieden werden können.

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Selbstverständlich sind wir auch für Ihre Erb:innen weiterhin zuverlässige und vertrauensvolle Ansprechpartner:innen. Bei diesen oftmals emotionalen Fragen begleiten Sie unsere Anwält:innen auf Augenhöhe und mit Einfühlungsvermögen.

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Unsere erfahrenen Anwält:innen unter der Leitung von Elena Rabner-Arazi beraten ausländische Mandant:innen, die über Vermögen in Israel verfügen oder in Israel ansässig sind und ausländische Vermögen vererben möchten, in ihrer Muttersprache.

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Wir berücksichtigen schon bei der Errichtung des Testaments mögliche steuerliche Auswirkungen, entweder in Israel oder im europäischen Ausland. Unsere Rechtsanwält:innen sind sich bewusst, dass die Erbschaftsteuer im Ausland und die Immobiliensteuer in Israel eine vermögensverringernde Wirkung auf jeden Erbschaftsplan haben und die erfolgreiche Übertragung von Vermögen von einer Generation auf die andere wesentlich beschränken können.

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Unsere Anwält:innen können auch als Nachlassverwalter:innen und Testamentsvollstrecker:innen nach israelischem, deutschen und schweizerischen Recht (Testamentsvollstrecker:innen in Deutschland) eingesetzt werden

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2. Nachlassplanung

 

Irgendwann im Leben beginnen viele Menschen darüber nachzudenken, wie sie ihr erarbeitetes Vermögen geordnet auf ihre Erb:innen übertragen können.

 

Dieser Prozess ist sehr persönlich und muss die verschiedenen Interessen des Erblassenden und der Erb:innen in Einklang bringen. Oft müssen die für jeden Erb:innen anfallenden Steuern und die Bilanz der von den einzelnen Familienmitgliedern in der Vergangenheit erhaltenen Schenkungen zusätzlich berücksichtigt werden.

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Eine rechtssichere Nachlassplanung kann potenzielle Konflikte zwischen Erb:innen verhindern, Unsicherheiten beseitigen und erhebliche Einsparungen bei der Immobilien- und Erbschaftsteuer ermöglichen. 

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Elena Rabner-Arazi und ihr Team führen Sie mit viel Erfahrung und Verständnis für Ihrer Situation durch das Nachlassplanungsverfahren, schlagen Lösungen vor, beraten Sie bei besonderen Problemen wie etwa möglichen minderjährigen Erb:innen oder schlagen Treuhandstrukturen vor, bei denen das Familienvermögen zum Nutzen aller Familienmitglieder zusammengehalten werden soll.

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Darüber hinaus beraten die Anwält:innen Sie auch, wenn Sie Schenkungen zu Lebzeiten planen.

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3. Nachlassverwaltung/Testamentsvollstreckung

 

Insbesondere wenn ein Nachlass eine oder mehrere Immobilien umfasst, ist es ratsam, einen Nachlassverwalteenden zu bestellen, der diese Vermögenswerte bis zur Erteilung eines Erbscheins verwaltet und anschließend gemäß dem Testament unter den Erb:innen aufteilt.

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Die Aufgabe des Verwaltenden besteht in der Regel darin, das Nachlassvermögen ausfindig zu machen, es laufend zu verwalten (z. B. ein Unternehmen zu leiten oder Immobilien zu vermieten), die Erb:innen ausfindig zu machen, die Schulden des Nachlasses zu begleichen, Zahlungen von Dritten für den Nachlass einzuziehen und schließlich das Vermögen unter den Erb:innen zu verteilen. Nach israelischem Recht untersteht der Nachlassverwaltende der Aufsicht des Familiengerichts und muss regelmäßig Berichte über die Tätigkeit vorlegen.

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Unsere Kanzlei hat in zahlreichen Fällen als Nachlassverwaltung fungiert, darunter auch bei komplexen Nachlässen mit einer großen Anzahl von unterschiedlichen Vermögenswerten und Erb:innen in mehreren Rechtsordnungen. Unsere Anwält:innen sprechen fließend Deutsch, Englisch und Französisch und kennen sich in verschiedenen europäischen Rechtsordnungen wie Deutschland, Österreich und der Schweiz aus, was sie in die Lage versetzt, effektiv mit den ausländischen Behörden zusammenzuarbeiten und mit den im Ausland ansässigen Erb:innen zu kommunizieren.

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4. Trusts, Stiftungen und Verwaltung des Familienvermögens

 

Die Vorteile von Stiftungen sind zahlreich und umfassen die Möglichkeit, Vermögen auch nach dem Tod des Trustgründers zusammenzuhalten und eine Aufteilung unter verschiedenen Erb:innen zu vermeiden. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit Trusts in verschiedenen Rechtsordnungen, darunter Israel und Liechtenstein. Wir arbeiten professionell und verantwortungsbewusst und berücksichtigen dabei die besonderen familiären und verwandtschaftlichen Verhältnisse des Kund:innen, um die gewünschten Ziele zum Vorteil aller Beteiligten zu erreichen.

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5. Nachlass- und Erbschaftsteuer – Deutschland und der Schweiz

 

Eine Nachlasssteuer wird auf das gesamte Nachlassvermögen zum Zeitpunkt des Todes des Eigentümers, vor der Übertragung des Vermögens auf die Erb:innen, erhoben. Sie belastet also den Nachlass und nicht die Erb:innen persönlich. Dagegen belastet die Erbschaftsteuer die Erb:innen persönlich und bemisst sich nach dem Wert, den jede/r Erbende aus dem Nachlass erhält.

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In Israel gab es bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 1981 eine Nachlasssteuer. Derzeit existiert in Israel weder eine Nachlass- noch eine Erbschaftsteuer. Erb:innen mit Wohnsitz in Europa oder mit Immobilien außerhalb Israels, insbesondere in Deutschland, unterliegen jedoch der in diesen Ländern erhobenen Erbschaftsteuer, die erheblich sein kann.

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Unser Team kennt die Erbschaft- und Schenkungsteuern in Deutschland und der Schweiz und freut sich, Sie professionell und persönlich zu beraten.

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Nachlassplanung
Nachlass- und Erbschaftsteuer – Deutschland und der Schweiz
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