Erbrecht Israel & Nachlassverwaltung
Oft besitzen in der Diaspora lebende Juden auch Vermögenswerte in Israel. Damit stellen sich nach dem Tod der Inhaber grenzüberschreitende Fragen bezüglich des Testaments und des Erbrechts, auf welche unsere Kanzlei spezialisiert ist. Wir sind in der Lage sowohl komplexe Nachlassplanungen, als auch Erbgänge mit internationalem Bezug durchzuführen.
Israelischer Erbschein
Damit der in Israel befindliche Nachlass eines ausländischen Erblassers, z.B. Eigentumswohnungen oder Bankkonti in Israel, auf die Erben übertragen werden kann, wird in aller Regel ein israelischer Erbschein benötigt; ein ausländischer Erbschein wird vom israelischen Grundbuchamt und von den israelischen Banken nicht anerkannt. Der Erbschein wird durch das zuständige israelische Familiengericht auf Antrag eines der Erben in einem Verfahren ausgestellt, welches einige Monate in Anspruch nehmen kann. Allerdings kommt in diesem Verfahren nicht das Erbrecht Israels zur Anwendung, sondern das Erbrecht des Landes, an dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Dieses (aus israelischer Sicht) ausländische Erbrecht ist dem israelischen Nachlassrichter mittels eines Rechtsgutachtens nachzuweisen.
Die Erbrechtsspezialisten unserer Kanzlei haben fundierte Kenntnisse des Erbrechts aller deutschsprachigen Länder und sind auch mit komplexeren Konstellationen wie dem Berliner Testament, Nacherbeinsetzungen oder Erbverträgen bestens vertraut. Durch ihre jahrelange Praxiserfahrung, führen sie den israelischen Nachlassrichter sicher durch den Dschungel europäischer Erbrechtsinstitute wie Pflichtteil, Erbvertrag oder Vermächtnis (Legat), welche im Erbrecht Israels kein Pendant haben. Die juristischen Übersetzungen der für das Verfahren notwendigen Schriftstücke werden kanzleiintern übersetzt und beglaubigt. Damit ist unsere Kanzlei in der Lage das komplette israelische Erbscheinsverfahren aus einer Hand anzubieten und damit im besten Interesse der Erben durchzuführen.
Verteilung des Nachlasses
Nach Erwirkung des Erbscheins gilt es, den Nachlass an die Erben zu verteilen. Auch hier stehen Ihnen unsere Spezialisten zur Seite. Falls nötig, wird vor der Verteilung zwischen den Erben ein Erbteilungsvertrag geschlossen. Dieser kommt vor allem dann zum Tragen, wenn die Erben die Erbschaft anders aufteilen wollen, als im Testament oder gesetzlich vorgesehen. Dies ist deshalb wichtig, da die Umschreibung von Grundstücken im Rahmen der Erbteilung steuerfrei ist, während eine nachträgliche Übertragung zwischen den Erben mit einer Handänderungssteuer belastet wird.
Nachlassverwaltung
In manchen Fällen, insbesondere wenn es sich um größere oder komplexere Nachlässe handelt, aber auch wenn sich die Erben über die Verteilung der Erbschaft uneinig sind, empfiehlt es sich, einen Nachlassverwalter in Israel zu bestellen. Der Nachlassverwalter tritt bis zur Verteilung der Erbschaft an die Stelle der Erben und sorgt für die angemessene Erhaltung oder Vermehrung des Nachlassvermögens. Er ist z.B. befugt, Vermögenswerte anzulegen, Wohnungen instand zu halten und zu vermieten, Steuererklärungen abzugeben und Steuern zu bezahlen. Schlussendlich sorgt er auch für die Verteilung des Nachlasses an die Erben.
Bei der Verteilung der Erbschaft führen wir die Umschreibung der Grundstücke beim Grundbuchamt durch, stellen zur Freigabe der Konten an die Erben den Kontakt zu den Banken her und sorgen für die Bereitstellung der notwendigen Dokumentation. Sollen Vermögenswerte, insbesondere Grundstücke, an Dritte veräussert werden, können wir dabei helfen geeignete Käufer zu finden. Unsere Immobilienabteilung kann die Abwicklung des Verkaufs übernehmen.
Erbschaftssteuer
Anders als in Deutschland und in den meisten schweizerischen Kantonen, existiert im Erbrecht Israels weder eine Schenkungs- noch eine Erbschaftssteuer. Allerdings umfasst die deutsche und schweizerische (kantonale) Erbschaftssteuer den gesamten Nachlass, also auch die in Israel geerbten Vermögenswerte. Hatte der Erblasser (oder der Erbe zur Zeit des Erbfalles) seinen Wohnsitz in Deutschland oder in der Schweiz, so unterliegt auch das israelische Erbe der im Ausland anfallenden Erbschaftssteuer.
Unsere Kanzlei kooperiert mit Ihrem Steuerberater bei der Abwicklung der deutschen oder schweizerischen Erbschaftssteuer, kann Dokumentation für die Erstattung einer Selbstanzeige bereitstellen oder durch unsere eigenen, angegliederten deutschen und schweizerischen Steuerberater alles Notwendige selbst veranlassen.
Nachlassplanung
Viele der oben beschriebenen Problemsituationen können durch eine kluge Nachlassplanung zu Lebzeiten des Erblassers verhindert werden. Unsere Kanzlei verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz in der klugen und ökonomisch sinnvollen Einsetzung durchdachter Planungsinstrumente.
Wir beraten Sie umfassend und berücksichtigen dabei Ihre gesamte Lebens- und internationale Vermögenssituation sowie das Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsordnungen, bestehende Testamente und Erbverträge, aber auch allenfalls bestehende Ehe- oder Ehegüterrechtsverträge.