Besucher Visum

Touristenvisum – B2
Israel hat mit zahlreichen Staaten Verträge abgeschlossen, welche die visumsfreie Einreise nach Israel ermöglichen. Dazu gehören insbesondere alle EU und EFTA Staaten. Um sicherzustellen, dass Ihr Staat mit Israel einen Staatsvertrag abgeschlossen hat, welcher eine visumsfreie Einreise ermöglicht, prüfen Sie bitte die entsprechende Seite des Israelischen Aussenministeriums: https://mfa.gov.il/MFA/ConsularServices/Documents/VisaRequirements-Tourists.pdf
Staatsangehörige von Staaten, welche von der Visumspflicht befreit sind, können frei für eine Zeit von maximal 90 Tagen nach Israel einreisen. Die Aufenthaltsdauer kann jedoch durch die Grenzpolizei erheblich gekürzt und im Extremfall auch verweigert werden. Dies gilt auch für Angehörige von Staaten ohne Visumspflicht. Allerdings sind solche Fälle selten und auf eine geschlossene Liste gewichtiger Verweigerungsgründe beschränkt.
Touristenvisa können verlängert werden. Allerdings müssen dann gewichtige Gründe für eine längere Aufenthaltsdauer angeführt werden. Selbstverständlich dürfen Inhaber eines Touristenvisums in Israel nicht arbeiten. Wer diesen Vorschriften zuwiderhandelt, macht sich eines Vergehens schuldig und wird strafrechtlich verfolgt.
Generell können Staatsangehörige von Staaten, für welche eine Visumspflicht besteht, ihr Visum selbst bei der örtlichen israelischen Auslandsvertretung beantragen. Die entsprechende Gebühr beträgt ca. 21 Euro oder 24 USD. Für Reisegruppen nach Israel wie Pilger, geführte Gruppenreisen, etc. aus Staaten mit Visumspflicht können wir gerne die entsprechenden Anträge organisieren.