Internationales Familienrecht
Unsere Erb- und Familienrechtsabteilung unter der Leitung von Elena Rabner-Arazi verfügt über einen riesigen Erfahrungsschatz mit familienrechtlichen Angelegenheiten, welche sich über mehr als eine Rechtsordnung erstrecken. Neben dem ausgezeichneten juristischen Fachwissen sind sich Elena und ihr Team der grossen Bedeutung bewusst, die ein persönlicher Ansatz in diesem Rechtsgebiet hat. Sie und ihr Team werden sich die notwendige Zeit nehmen, Ihre persönlichen familiären Bedürfnisse zu verstehen und entsprechend handeln. Wir sind der Meinung, dass eine Rechtliche Lösung der konkreten Familie anzupassen ist, und nicht, dass die Familie in eine unflexible gesetzliche Schablone zu drücken sei.
1. Anerkennung von ausländischen Ehen und Scheidungen in Israel oder in Deutschland
Jede Entscheidung die aus einem Land stammt, in einem anderen aber Wirkung entfalten soll, muss grundsätzlich von dem Land anerkannt werden, in dem die Entscheidung wirken soll. Dies gilt für Gerichtsentscheidungen ebenso wie für Entscheidungen von Standesämtern in Deutschland, Rabbinatsgerichten in Israel und anderen Behörden.
Das Recht der Eheschliessung und Ehescheidung, unterscheidet sich in Israel stark von dem Recht in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Als Kanzlei für internationales Privatrecht helfen wir Ihnen, die erhaltene Entscheidung im jeweils anderen Land anerkennen zu lassen. Die Anerkennung hat oft weitgehende Auswirkungen und kann für weitere Handlungen im Familienrecht eine notwendige Bedingung sein.
2. Eheverträge für multinationale Paare
Möchten Ihre Vermögensverhältnisse vertraglich und rechtssicher festhalten, benötigen Sie einen Ehevertrag. Dieser muss besondere formelle Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein und im Fall eines Streits vor Gericht stand zu halten. Möchten Sie, dass dieser Vertrag auch mehreren Rechtsordnungen gerecht wird, so müssen Sie gegebenenfalls gleichzeitig verschiedene Vorschriften beachten.
Wir beraten Sie gern über den möglichen Regelungsinhalt, Vor- und Nachteile einzelner Vereinbarungen und die notwendigen Formvorschriften in mehreren Ländern.
3. Anerkennung von Adoptionen in Israel und in Deutschland
Internationale Adoptionen fordern von den Adoptiveltern ein hohes Maß an Durchhaltevermögen. In dem bürokratischen Dschungel, der sich den Adoptiveltern stellt, ist es umso undurchsichtiger, je mehr Rechtsordnungen berührt werden. Zu unseren Mandant:innen zählen ebenso gleichgeschlechtliche wie heterosexuelle Paare, Adoptionen vom Partner wie auch Adoptionen von einer Leihmutter.
Wir helfen Ihnen, für Ihr Adoptivkind und Ihre Familie die staatlichen Anerkennungen einer ausländischen Adoption zu erwirken und familienrechtliche Fragen im jeweils anderen Land festzustellen.
Bei der Beratung sind wir auf die israelische, deutsche und schweizer Rechtslage und deren internationale Implikationen spezialisiert. Wir legen besonderen Wert auf die umfassende Regelung aller offener Fragen, sodass Sie und Ihr Kind zu einer Familie zusammenwachsen können.
4. Die Vorsorgevollmacht nach israelischem Recht
In Israel können – ähnlich wie in Deutschland die sog. Vorsorgevollmacht - Vollmachten für den Fall der die Geschäftsunfähigkeit errichtet werden ("Ipui Koach Mitmashech"). Eine wichtige Voraussetzung für die wirksame Errichtung dieser Vollmacht ist, dass der Vollmachtgebende im Zeitpunkt der Errichtung voll geschäftsfähig ist. Der Inhalt einer solchen Vollmacht kann ganz auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten werden, denn das Gesetz bietet einen großen Gestaltungsspielraum. Eine Vorsorgevollmacht umfasst normalerweise drei Regelungsbereiche, über die unsere Kund:innen sich von uns beraten lassen: Vermögensfragen, Gesundheitsfragen, und Regelungen zum persönlichen Bereich. Jeder Teil kann allgemein gehalten oder mit detaillierten Wünschen und Instruktionen versehen werden. Als Vollmachtnehmende fungieren häufig Personen, denen der Vollmachtgebende vertraut, im Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit nach seinen Wünschen und unter Wahrung seiner Interessen zu handeln. Oft sind dies Ehepartner:innen, Kinder und andere nahe Vertrauenspersonen. Die Beratung bezüglich einer postmortalen Vollmacht darf in Israel ausschließlich durch speziell dafür zertifizierte Anwält:innen stattfinden. Unsere Anwält:innen sind für die Beratung qualifiziert und können Ihnen dank ihrer Erfahrung umfassend bei Fragen rund um die Vorsorgevollmacht beiseite stehen. Insbesondere bei internationalen Vermögens- und Familienverhältnissen finden Sie bei uns professionelle Berater:innen.
Übrigens erkennt das israelische Recht unter gewissen Voraussetzungen auch ausländische Vorsorgevollmachten an. Wir haben zahlreiche Verfahren zur Anerkennung ausländischer Vollmachten erfolgreich betreut. Gerne berät unser Team Sie zu allen Fragen rund um die Erstellung einer israelischen Vorsorgevollmacht und zur Anerkennung einer ausländischen Vollmacht in Israel.