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Visa und Staatsangehörigkeitsrecht

Unabhängig davon, ob Sie Ihre ausländischen Fachkräfte für Ihr Projekt nach Israel holen möchten, oder Fragen zur doppelten Staatsangehörigkeit haben, unser Immigration Team unter der Leitung von Juli Goldenberg berät sich kompetent und unterstützt Sie in jeder Beziehung. Dabei ist es von entscheidendem Vorteil, dass unsere Kanzlei ein Notariat im Haus hat, welches alle notwendigen Dokumente in sieben Sprachen beglaubigen kann.

1. Arbeitsvisa für ausländische Fachkräfte

 

Ob Sie Ihre Mitarbeiter:innen zur Ausbildung nach Israel schicken oder langfristig ein Bauprojekt betreuen: Ausländer oder Staatsbürger mit ausländischem Wohnsitz (sog. Expats), die in Israel arbeiten wollen, brauchen dafür eine Arbeitserlaubnis (B1). In den meisten Fällen benötigt der Arbeitnehmer:innen eine solche Erlaubnis, bevor er nach Israel einreist und seine Arbeit aufnimmt.

Unsere Visa-Abteilung unter der Leitung von Juli Goldenberg ist auf die Beantragung von B1-Visa für ausländische Fachkräfte spezialisiert. Wir übernehmen für Sie den gesamten Antragsprozess.

Zu den verschiedenen Möglichkeiten bei der Beantragung eines Arbeitsvisums, klicken Sie hier

HINWEIS: Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis ist eine Straftat, die sowohl für den Arbeitgebenden als auch für den Arbeitnehmer:innen strafrechtlich relevant ist. Für weitere Informationen klicken Sie hier

2. Deutsches Staatsbürgerschaftsrecht

Wir sind Expert:innn im Bereich des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts. Menschen, die Opfer des Nationalsozialistischen Unrechtsregimes wurden sowie deren Nachkommen können heute die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom August 2021 verleiht einer Vielzahl von Menschen in Israel das Recht, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, auch wenn die aus Deutschland und Polen stammenden Vorfahr:innen nie die deutsche Staatsbürgerschaft hatten.

Wir begleiten Sie vom Sammeln der Dokumente und Nachweise über die Stellung des Antrags bis hin zur Verleihung der Einbürgerungsurkunde. Mit der Einbürgerungsurkunde können Sie einen deutschen Pass beantragen.

 

Selbstverständlich beraten wir sie auch gern in anderen Fällen im Zusammenhang mit dem Staatsbürgerschaftsrecht. Wir stellen für Sie Anträge auf Feststellung der Staatsangehörigkeit oder beraten Sie bei der Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung. 

 

Bitte beachten Sie, dass es im Moment zu einem erhöhten Anfrageaufkommen kommt und daher der gesamte Antragsprozess bei den Behörden und der Deutschen Botschaft stark verlangsamt ist.

Arbeitsvisa für ausländische Fachkräfte
Deutsches Staatsbürgerschaftsrecht
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