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  • AutorenbildWiebke Esther Günther

Reformvorhaben zum Recht der Staatsangehörigkeit in Deutschland

Aktualisiert: 24. Nov. 2023



Die neue Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, das Staatsangehörigkeitsrecht zu reformieren.


Was ist ein Koalitionsvertrag?

Bei einem Koalitionsvertrag handelt es sich um ein politisches Regierungsprogramm, das die gemeinsamen Ziele der verschiedenen Parteien formuliert. Zur wirksamen Umsetzung der Ziele muss ein Gesetzesentwurf das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Das Gesetz, das am Ende in Kraft tritt, unterscheidet sich häufig von seinem Entwurf, da es Kompromisse in sich vereinbart.


Im Koalitionsvertrag von 2021 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), dem BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP), erklären die Parteien Folgendes:

"Wir schaffen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen."

Derzeit ist die Mehrfachstaatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen möglich.


Das betrifft beispielsweise Menschen, die im Rahmen der Aliyah die israelische Staatsangehörigkeit erworben haben (vgl. dazu: https://tel-aviv.diplo.de/il-de/service/-/1444788).


Ebenso können deutsche Staatsbürger derzeit zusätzlich zur deutschen eine weitere europäische Staatsangehörigkeit besitzen (§ 25 Abs. 1 Satz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz, StAG), ohne sich für eine entscheiden zu müssen.


Möchten deutsche Staatsbürger aber einen außereuropäischen Pass erwerben, müssen sie einen sogenannten Beibehaltungsantrag stellen. Dies ist ein aufwendiger Prozess, dessen Erfolg grundsätzlich vom Ermessen der deutschen Behörden abhängig ist.


Bei der Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit würde der zeitaufwändige Prozess der Beibehaltungsgenehmigung entfallen. Gleichzeitig entfiele auch die Unsicherheit darüber, ob am Ende der Beibehaltungsantrag tatsächlich positiv beschieden wird.


An dieser Stelle sei hervorgehoben, dass es sich bei der Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit bislang lediglich um eine politische Zielerklärung handelt.


Die Umsetzung in einem Gesetzgebungsverfahren wird, falls überhaupt ein Entwurf in den Bundestag eingebracht wird, einige Zeit in Anspruch nehmen. Zudem muss ein solcher Entwurf im Deutschen Bundestag und im Bundesrat mehrheitsfähig sein, um Gesetzeskraft zu erhalten. Bis die Reform nicht in ein Gesetz gegossen wurde, muss weiterhin ein Beibehaltungsantrag gestellt werden, um die deutsche Staatsbürgerschaft beim Erwerb einer außereuropäischen Staatsbürgerschaft (außer im Rahmen der Aliyah) nicht zu verlieren.


Für alle diejenigen, die die Annahme einer zur deutschen Staatsbürgerschaft zusätzlichen Staatsbürgerschaft erwägen, stellt sich nun die Frage, ob sie die Reform abwarten, oder nach der jetzigen Rechtslage verfahren wollen.


Durch unsere Beratung auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitsrechts haben wir vielfach zum erfolgreichen Erwerb und der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beigetragen.


Wenden Sie sich an uns, falls Sie Fragen haben.

Wir helfen Ihnen gern!


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