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Steuerleitfaden für ausländische Journalisten in Israel (2023)

Nach mehreren Untersuchungen in den letzten Jahren zu diesem komplizierten, aber wichtigen Thema hat das Pressebüro der Regierung (GPO) einen langen Dialog mit der Steuerbehörde abgeschlossen und ist nun bereit, die relevantesten und aktuellsten Informationen weiterzugeben.

 

Zunächst einmal : Was ist der berühmte "Artikel 75A" der Steuerverordnung?

75A bietet ausländischen Journalisten, die drei kumulative Bedingungen erfüllen , besondere Steuervergünstigungen :

 

1. Sie sind bei der Foreign Press Association (FPA) registriert .

2. Sie kamen zu Israel , um als Journalisten zu arbeiten .

3. Ihre Einkünfte aus dem Journalismus stammen ausschließlich aus dem Ausland .

 

Ihr steuerlicher Status wird in Übereinstimmung mit den oben genannten Bedingungen und dem Zeitraum der Ihre Arbeit in ISRAEL.



1. Ein ausländischer Journalist , der unter den Voraussetzungen des Art. 75A qualifiziert

A. Arbeit in einem Zeitraum von weniger als 3 Jahren:


  • Zahlung von 25 % Einkommenssteuer pauschal für jede Art von Einkommen , das in Israel als Journalist erzielt wird

  • Sonstige Einkünfte , die nicht aus dem Journalismus stammen  die Besteuerung ist die gleiche wie bei Israelis.

  • Einkünfte aus dem Ausland (z. B . die Vermietung Ihrer Wohnung im Ausland) werden in Israel nicht besteuert  

  • Journalisten können Spesen abschreiben und die Steuer von 25 % nur vom Gewinn nach Abzug der Spesen zahlen (gegen Vorlage von Unterlagen/Quittungen):

  1. In Israel gezahlte Miete.

  2. MeaIs - bis zu 330 NIS pro Tag , den sie in Israel verbringen.


Hinweis: Wenn der Journalist mehr als 30 Tage in einem Kalenderjahr außerhalb des Landes verbringt, werden die oben genannten Ausgaben anteilig neu berechnet. Wer zum Beispiel zwei Monate im Ausland und zehn Monate in Israel verbracht hat, kann 5/6 seiner Jahresmiete und MeaIs abschreiben.



B. Arbeiten Sie länger als 3 Jahre, jedoch weniger als 5 Jahre:


  • Keine Steuern von 25% mehr , keine Abschreibung von Ausgaben. Sie zahlen Ihre Steuern gemäß den Steuerklassen, wie es lsraelis tut.

  • Weiterhin von der Meldung und Zahlung von Steuern für im Ausland erzielte Einkünfte befreit (d. h. bis zu 5 Jahre lang als Ausländer definiert).



C. Arbeiten Sie über 5 Jahre in Israel (Sie gelten dann in Bezug auf die Steuergesetze als Einwohner von Israel):


  • Zahlen Sie Ihre Steuern gemäß den Steuerklassen , wie es Israelis tut.

  • Muss alle im Ausland erzielten Einkünfte melden und Steuern zahlen.

  • Wenn Sie jedoch die meiste Zeit des Jahres (183+ Tage) außerhalb von Israel verbringen, können Sie möglicherweise argumentieren, dass Sie nicht in Israeli ansässig sind, und die Steuerbehörde wird Ihren Fall auf der Grundlage von Parametern wie dem Ort Ihres Lebensmittelpunkts, Ihrer Basis (Familie, ständige Adresse usw.) prüfen. Wenn Sie als im Ausland ansässig gelten, sind Sie von der Steuer auf Ihre im Ausland erzielten Einkünfte befreit.



2. Ein ausländischer Journalist , der nicht unter den Voraussetzungen des Art. 75A

  • Zahlen Sie Ihre Steuern gemäß den Steuerklassen, wie es Israelis tut.

  • Kein Vorteil der Abschreibung von Ausgaben.

  • Muss auch alle im Ausland erzielten Einkünfte melden und Steuern zahlen.

  • Es ist wahrscheinlich , dass Sie vom ersten Tag an in Bezug auf die Steuergesetze als Einwohner von Israeli gelten. Wenn du jedoch die meiste Zeit des Jahres (183+ Tage) außerhalb von Israel verbringst, kannst du vielleicht argumentieren, dass du kein Israeli bist Einwohner und die Steuerbehörde wird Ihren Fall auf der Grundlage von Parametern wie dem Ort Ihres Lebensmittelpunkts , Ihrem Wohnsitz (Familie, Wohnort usw.) prüfen. Wenn Sie als ausländischer Einwohner zugelassen sind, sind Sie von der Zahlung der Steuer auf Ihre im Ausland erzielten Einkünfte befreit.



Besondere Anweisungen für freiberufliche Journalisten und Auftragnehmer, die nicht mit regelmäßigen Gehaltsschecks arbeiten

Während Arbeitnehmer ihre Einkünfte über ihren Arbeitgeber an das Finanzamt melden , müssen Freiberufler dies tun Also unabhängig:


  • Freiberufler müssen eine V.A.T .-Akte beim nächstgelegenen Finanzamt eröffnen (Registrierung als "lizenzierter Händler").

  • Freiberufler müssen für alle Einkünfte , die sie in Israel erzielen , gesetzliche Steuerrechnungen ausstellen . Selbst erstellte digitale Rechnungen sind NUR legal, wenn sie mit einem lizenzierten Buchhaltungsprogramm erstellt werden. Ein gebundenes Rechnungsbuch in Papierform mit Seriennummern und Händlerdaten ist ebenfalls legal (es gelten bestimmte Kriterien).

  • Ausländische freiberufliche Journalisten , die für ausländische Unternehmen arbeiten, die nicht in lsrael registriert sind, genießen einen Mehrwertsteuersatz von 0 % (im Gegensatz zum pauschalen Mehrwertsteuersatz von Israeli von 17 %). Das heißt, eine Rechnung ist weiterhin obligatorisch, aber Sie müssen Ihren Medien keine Steuern in Rechnung stellen.

  • Ausländische freiberufliche Journalisten, die für ausländische Unternehmen arbeiten, die in Israel registriert sind, müssen 17% Mehrwertsteuer auf ihre Rechnung aufschlagen . Gleiches gilt für diejenigen, die für Israeli-Unternehmen arbeiten.

  • Einmal im Jahr, bis zum 31. Mai, müssen freie Journalisten einen Jahresbericht über ihre Einkünfte des Vorjahres vorlegen. Der Bericht wird die Höhe der Einkommensteuer bestimmen, die sie zahlen müssen - alles nach den lsraeli-Steuerklassen. Einzelne Personen dürfen einen Jahresbericht einreichen , ohne einen Fachmann zu beauftragen , sofern ihr Bericht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.



Drei allgemeine Bemerkungen

  • Es liegt in der gesetzlichen Verantwortung jeder Person, die Steuervorschriften des Landes einzuhalten, in dem sie oder er arbeitet. Wie immer entbindet das "Nichtwissen" des Gesetzes einen nie von jeder rechtlichen Verpflichtung.

  • Für bestimmte Personen wird es immer besondere Umstände geben. Während das GPO hier sein Bestes tut, um so viele mögliche Fälle wie möglich zu behandeln, müssen diese besonderen Umstände und alle anderen Fragen direkt an das Finanzamt in der Nähe Ihres Wohnsitzes gerichtet werden , um eine persönliche Anfrage zu stellen.

  • Das Vorstehende stellt keine offizielle und verbindliche Stellungnahme der Steuerbehörde dar; Es handelt sich auch nicht um eine Steuerberatung oder einen Ersatz für eine Steuerberatung.


Presseamt der Regierung

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