Zahlreiche Deutsche besitzen in Israel eine Wohnung. Wenn es darum geht, diese an die Nachkommen, Familienmitglieder oder andere nahestehende Personen zu vererben, sollte man einige wichtige Diskrepanzen zwischen dem israelischen und dem deutschen Recht beachten. Damit und mit einer sorgfältigen Planung können Sie späteren Streitigkeiten unter den Erben vorbeugen und vor allem viel Geld sparen.
Deutsche und Israelische Steuern: Die Ausgangslage
In Deutschland wird im Erbfall die Erbschaftssteuer fällig. Diese kann, insbesondere wenn der Erbe den steuerfreien Betrag nicht (mehr) in Anspruch nehmen kann, erhebliche Kosten verursachen.
Israel kennt keine Erbschaftssteuer. Das Vererben von Vermögenswerten ist also an und für sich steuerfrei, und zwar unabhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben.
Allerdings besteuert Israel den Gewinn, den eine Person durch den Wertzuwachs einer Immobilie zwischen deren Erwerb und deren Verkauf erfahren hat. Diese Grundstückgewinnsteuer wird fällig, wenn eine israelische Immobilie, also auch eine Wohnung, verkauft wird. Die Steuer bemisst sich nach der Differenz zwischen dem Kaufpreis, zu welchem die Immobilie erworben wurde zuzüglich der getätigten Investitionen (wie Umbau, Renovation, etc.) und deren Verkaufspreis.
Zwei Mal Steuern bezahlen auf dieselbe Wohnung?
Die deutsche Erbschaftssteuer und die israelische Grundstücksgewinnsteuer sind nicht gegeneinander aufrechenbar, denn sie werden insbesondere nicht durch das zwischen Israel und Deutschland bestehende Doppelbesteuerungsabkommen erfasst.
Erbt also eines Ihrer Kinder Ihre Wohnung in Israel, wird es auf deren Marktwert zum Zeitpunkt des Erbanfalls die deutsche Erbschaftssteuer bezahlen müssen. Verkauft der Erbe nach dem Erbfall die Wohnung (zum Beispiel, um die deutsche Erbschaftssteuer bezahlen zu können), wird beim Verkauf die israelische Grundstücksgewinnsteuer fällig. In diesem Fall ist also der Erbe weit davon entfernt, den Marktwert der Immobilie zu erhalten. Vielmehr erhält er allenfalls den Marktwert der Immobilie minus die deutsche Erbschaftssteuer minus die israelische Grundstückgewinnsteuer.
Beide Steuern können insbesondere wegen der konstant und erheblich steigenden Immobilienpreise in Israel ein erhebliches Ausmass annehmen.
Was gibt es zu beachten?
Die obige Diskrepanz zwischen den zwei Rechtsordnungen kann zwar nicht verhindert werden, allerdings kann man die Erbteilung bei rechtzeitiger Kenntnis so planen, dass sie sich auf den Erbgang nicht oder minimal auswirken:
So können Sie zum Beispiel mit den Erben sprechen und ermitteln, welcher der Erben die Wohnung nach dem Erbfall nicht verkaufen, sondern behalten will. Dieser Erbe wird dann zwar die deutsche Erbschaftssteuer zahlen müssen, kann aber die israelische Grundgewinnsteuer vermeiden und dann von einem weiteren Anstieg der israelischen Mieten und Immobilienpreise profitieren.
Lässt sich ein Wohnungsverkauf durch die Erben nicht verhindern, sollten Sie bei der Aufteilung Ihres Vermögens unter die Erben der Tatsache der doppelten Besteuerung der israelischen Wohnung Rechnung tragen. Der Erbe, der die israelische Wohnung zugeteilt erhält und diese verkaufen will, erhält unter Umständen nicht den Wert, wie ein weiterer Erbe, der eine deutsche Wohnung zugeteilt bekommt.
Sollten die Erben ihnen mitteilen, dass sie die Wohnung wahrscheinlich verkaufen möchten, kann es vorteilhafter sein, diese zu Ihren Lebzeiten selbst zu verkaufen. In diesem Fall werden Ihre Erben lediglich das Geld erben, welches nach der Zahlung der israelischen Grundstückgewinnsteuer übriggeblieben ist und zahlen dann auch nur von dieser Differenz die deutsche Erbschaftssteuer.
Weitsicht zahlt sich aus
Durch frühzeitige Planung, können Sie für Ihre Erben Mehrkosten vermeiden und sicherstellen, dass das von Ihnen vererbte, hart erarbeitete Vermögen möglichst vollständig an die nächste Generation weitergegeben werden kann.
Gerne beraten und unterstützen wird Sie auf diesem Gebiet.
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