Gesellschaftsrecht
The real estate department of our firm provides comprehensive legal support and consultation on a wide range of real estate transactions, including sales and lease agreements for apartments, private houses, lots, estates, shops and businesses in Israel as well as in Germany. We will also handle sharing agreements or dissolution claims in real estate, registering nots in the land registry, gift agreements and provide advice in the field of real estate taxation including the filing of objections and appeals.
The fact that the firm avails of a German speaking notary usually enables a quick and cost-effective realization of cross border transactions on real estate.
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Geschäftstätigkeit in Israel: Besonderheiten für Ihre Gesellschaft
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Wenn Sie mit Ihrer Gesellschaft in Israel eine Geschäftstätigkeit aufnehmen wollen, sei es für ein zeitlich begrenztes Bauprojekt oder für die Eröffnung einer Filiale, stellt Ihnen das israelische Recht verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
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Gründung einer israelischen Gesellschaft
Da für die Gründung einer israelischen Aktiengesellschaft kein Mindestkapital gefordert ist, gestaltet sich deren Gründung als relativ unkompliziert. Selbst wenn die gesamten Aktionäre, der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung im Ausland sitzen, ist dies bei der Gesellschaftsgründung in Israel kaum mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Die Aktionäre haben an einer ersten Generalversammlung die Gründung der Gesellschaft, einen Gesellschaftsvertrag und den Verwaltungsrat zu beschließen. Dem Handelsregister werden anschließend die Protokolle eingereicht und sobald die Eintragung erfolgt ist, erwacht die Aktiengesellschaft zum Leben.
Eine israelische Tochtergesellschaft zu gründen, erweist sich somit vor allem für eine langfristige Tätigkeit in Israel als unkomplizierte und in der Gründung preiswerte Option. Dennoch ist, vor allem bei der Bestimmung der Leistungen zwischen israelischer Tochter- und deutscher Muttergesellschaft und deren Kosten in steuerlicher Hinsicht einiges zu beachten.
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Steuerliche Besonderheiten
Eine Besonderheit im israelischen Recht ist das Institut der in Israel tätigen, ausländischen Gesellschaft. Dabei lassen Sie Ihre deutsche Gesellschaft als eben diese deutsche Gesellschaft im israelischen Handelsregister eintragen, ohne dass damit eine neue, israelische Rechtspersönlichkeit entsteht.
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Sowohl eine „ausländische Gesellschaft“ (bei langfristiger Geschäftstätigkeit in Israel), als auch Ihre israelische Tochtergesellschaft haben in Israel eine Steuerakte zu eröffnen.
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Wenn Ihre Gesellschaft als „ausländische Gesellschaft“ in Israel eingetragen ist und eine deutsche Gesellschaftsform hat, für die es in Israel kein Pendant gibt, ist dies steuertechnisch in Israel mit großem Aufwand und Kosten verbunden: Das israelische Steueramt betrachtet in diesem Fall die Gesellschaft, etwa eine GmbH & Co KG, als transparent und somit auch jeden Gesellschafter als berichterstattungs- und steuerpflichtig in Israel. Das israelische Steueramt besteht dann darauf, dass für jeden Gesellschafter eine Steuerakte eröffnet wird. Auch bei einer Joint Venture in Form einer limitierten Partnerschaft hat neben der Joint Venture selbst jeder Partner eine eigene Steuerakte zu eröffnen.
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Zusammenfassung
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Das israelische Gesellschaftsrecht beinhaltet weniger Gesellschaftsformen als das deutsche und auch weniger Regelungen was die Gesellschaften betrifft, sei es deren Gründung, Kapital oder Organe.
Dies ermöglicht deutschen Gesellschaften in diesem Hinblick einen relativ leichten Einstieg in eine Geschäftstätigkeit in Israel. Da es aber nicht für jede deutsche Gesellschaftsform ein israelisches Pendant gibt, kann dies in steuerlicher Hinsicht zu komplizierten Sachlagen führen und Probleme nach sich ziehen. Unsere Anwälte sind im israelischen und deutschen Steuer-, sowie Gesellschaftsrecht versiert und können Sie bei der optimalen Gesellschafts- und Steuerplanung für Ihre Geschäftstätigkeit in Israel unterstützen.
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2. Real Estate Transactions in Germany
Our firm has been advising foreign and Israeli clients in performing real estate transactions in Germany and Switzerland. Our education and extensive experience in these jurisdictions as well as in Israel enables us to provide our clients with tailored advice taking into account the regulatory framework of each state involved in the transaction.
Our firm maintains long-standing relations with the relevant authorities in Germany and Switzerland and, of course, avails of notarial services in German and French.
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3. Real Estate Taxation
In particular where an estate includes one or several real estate assets, it is advisable to appoint an estate administrator who will be able to manage these assets until an inheritance certificate is obtained and will distribute them subsequently between the heirs as set out in the will.
Under Israeli law, the estate administrator is under supervision of the family court and has to file regular reports on her activity. Her task is usually to locate the estate assets, to manage them on an ongoing basis (such as managing a company or renting out real estate), locate the heirs, pay the debts of the estate, collect payments from third parties for the estate and to finally distribute the assets between the heirs.
Our firm has acted as an estate administrator in numerous cases including complex estates with a large number of assets and heirs in several jurisdictions. Our lawyers are all fluent in German, English and French and knowledgeable in various European jurisdictions, such as Germany, Austria and Switzerland, which enables them to effectively co-operate with the foreign authorities and communicate with the heirs domiciled abroad.
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