top of page

Lebenspartner- und Ehegattenvisum

Elmaliah-Lebenspartner-und-Ehegattenvisum-1024x576.jpg

Das Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels für Lebenspartner und Ehegatten von Israelis, die in Israel leben, ist dreistufig.

Erster Schritt: Der ausländische Staatsbürger erhält eine Arbeitserlaubnis in Israel (ein B/1 Visum welches es ermöglicht legal in Israel zu arbeiten).

 

Zweiter Schritt: In diesem Schritt erhält der ausländische Partner eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Israel (Das ist das A/5 Visum für einen befristeten Aufenthalt in Israel). Ein spezieller Ausweis wird in der für einen Zeitraum von in der Regel bis zu einem Jahr erteilt.

 

Dritter und letzter Schritt: Der ausländische Partner erhält einen dauerhaften Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder die Möglichkeit die israelische Staatsbürgerschaft zu erlangen).

Die Dauer

Die Dauer dieses Verfahrens ist für verheiratete Paare ungefähr fünf Jahre, während das gleiche Verfahren für unverheiratete Paare ungefähr sieben Jahre dauert.

 

Wichtig :

 

Die Beamten des Innenministeriums haben das Recht die Dauer des Verfahrens zu verlängern, wenn sie nach ihrem Ermessen der Meinung sind die Ernsthaftigkeit der Beziehung weiter prüfen zu müssen.

Der Ermessenspielraum der Beamten des Innenministeriums kann auch dazu genutzt werden, die oben genannte Verfahrensdauer zu verkürzen, jedoch geschieht dies nur in sehr seltenen Fällen und unter besonderen Umständen.

Das Prüfverfahren

Das Innenministerium wird neben den verlangten Dokumenten die Ernsthaftigkeit der Beziehung des Paares ebenfalls durch separate Befragungen der Partner prüfen. Die hinter diesem Verfahren stehende Idee ist, zu erfahren, wie gut sich das Paar tatsächlich kennt.

Je mehr sich die gegebenen Antworten der Partner überschneiden je besser. Dies kann beweisen, dass die partnerschaftliche Beziehung ernst und authentisch ist oder eben nicht.

Wichtig :

 

Die Beamten des Innenministeriums können eine Fehleinschätzung der partnerschaftlichen Beziehung vornehmen und infolgedessen die Erteilung des Aufenthaltstitels ablehnen, obwohl die Beziehung tatsächlich ernst und authentisch ist. In diesem Fall ist es möglich gegen die Entscheidung des Innenministeriums Widerspruch zu erheben.

Wird dem Einspruch nicht abgeholfen, besteht die Möglichkeit gerichtlichen Rechtsschutz geltend zu machen, um zu beweisen, dass die partnerschaftliche Beziehung ernsthaft ist und das Recht besteht gemeinsam in Israel zu leben.

Die Dokumente

Dokumente für den Beweis eines gemeinsamen Lebens sind u.a.:

  1. Ein gemeinsamer Mietvertrag

  2. Ein gemeinsames Bankkonto

  3. Beweis eines dauerhaften Kontakts durch Briefe, soziale Netzwerke, etc.

  4. Ausdrucke von Telefongesprächen oder anderer Kommunikationskanäle, durch die die Gespräche zwischen den Partnern nachvollziehbar sind.

  5. Gemeinsame Fotos

  6. Rechnungen, die gemeinsam verbrachte Zeit nahelegen

  7. Referenzschreiben von Familienangehörigen und Freunden

 

Jedes Dokument, welches eine partnerschaftliche Beziehung nachweisen kann, kann beim Innenministerium eingereicht werden – Umso mehr umso besser.

Erforderliche Dokumente des ausländischen Partners:

  1. Geburtsurkunde: Muss von einem Mitarbeiter des israelischen Konsulats im jeweiligen Heimatland übersetzt und rechtswirksam beurkundet werden oder mit einer Apostille versehen sein.

  2. Bestätigung des Familienstandes: Ledig, geschieden, verwitwet.

  3. Ein eintragungsfreies Führungszeugnis.

 

Jedes offizielle Dokument, welches außerhalb Israels ausgestellt wurde, muss rechtswirksam beurkundet und entsprechend übersetzt worden sein.

Bitte beachten Sie:

Sollten Dokumente fehlen, hat das Paar 45 Tage um die fehlenden Dokumente einzureichen. Sollte dies in dieser Zeit nicht passieren, wird die Akte geschlossen und das Paar hat nur dann die Möglichkeit die Akte wieder zu öffnen, wenn die fehlenden Dokumente eingereicht wurden.

 

Zusammenfassung:

 

Es ist empfehlenswert während dieses Verfahrens juristische Beratung von einem Anwalt für Ausländerrecht einzuholen, um die Dokumente zu prüfen bevor diese beim Innenministerium eingereicht werden und um das Verfahren so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Bitte beachten Sie außerdem, dass einige Erklärungen gegenüber dem Innenministerium in Beisein eines Anwalts unterschreiben werden müssen.

bottom of page