Visa Expatriates- Arbeitsvisum Israel
Entsendung von Spezialisten nach Israel
Bei der Durchführung von Infrastrukturarbeiten ist Israel oft auf europäisches Knowhow angewiesen. Insbesondere in den Bereichen „Eisen- und Straßenbahnen“, „Energie und Umwelt“ und „Tunnel- und Brückenbau“ werden oft ganze Projekte von nationaler Bedeutung, oder zumindest gewichtige Teile davon, an deutsche, schweizerische oder österreichische Gesellschaften vergeben. Damit das gesellschaftsinterne Knowhow auf diesen Gebieten auch wirklich zum Tragen kommt, ist der Einsatz von internen, spezialisierten Fachkräften meistens ein Muss und oft auch vertraglich vorgesehen.
Bei solchen Entsendungen kommt israelisches Recht auf mindestens zwei wichtigen Ebenen zur Geltung: Einerseits sind im Verhältnis zwischen der entsendenden Gesellschaft und dem Arbeitnehmer die zwingenden Vorschriften des israelischen Arbeitsrechts zu beachten. Andererseits sind für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitern in Israel Arbeitserlaubnisse und -visa nötig.
Die Arbeitsrechtsabteilung unserer Kanzlei hat auf diesen beiden Gebieten eine langjährige Praxiserfahrung und wird Ihrer Gesellschaft bei der Abwicklung Ihres Projekts tatkräftig zur Seite stehen.
Arbeitsrecht Israel
Da sich bei Entsendungen nach Israel der gewöhnliche Arbeitsort in Israel befindet, untersteht der gesamte Arbeitsvertrag dem israelischen Arbeitsecht. Dies obwohl Arbeitsgeber und Arbeitnehmer Ausländer sind und der Arbeitsvertrag (oder der Entsendungsvertrag) im Ausland geschlossen wurde. Zwar können die Parteien durch eine Rechtswahlklausel den Arbeitsvertrag ihrem Heimatrecht (z.B. dem Deutschen Recht) unterstellen. Doch auch in diesem Fall sind die zwingenden Bestimmungen des israelischen Arbeitsrechts zu beachten. Diese gelten also immer und können auch nicht durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeschaltet werden. Meist handelt es sich dabei um soziale Rechte des Arbeitnehmers, wie Kündigungsschutz, Vergütung von Überstunden, zwingende Ruhezeiten, Altersvorsorge etc.
In den meisten dieser Punkte weicht das israelische Arbeitsrecht von den Rechten der deutschsprachigen Länder stark ab. Z.B. muss in Israel bei Schichtarbeit auf eine Woche Nachtschicht wieder eine Woche Tagschicht folgen; bei Kündigung durch den Arbeitgeber ist zwingend eine Abgangsentschädigung zu zahlen, auf die der Arbeitnehmer nicht gültig verzichten kann etc.
Wir beraten Sie zum israelischen Arbeitsrecht, passen die bestehenden Arbeitsverträge an das israelische Recht an oder erstellen neue Arbeitsverträge für die Anstellung lokaler Hilfskräfte oder für die Anstellung Ihrer Arbeiter bei der neu gegründeten israelischen Tochtergesellschaft.
Arbeitsbewilligung und Arbeitsvisum Israel
Auch in Israel ist die Beschäftigung von Ausländern nur mit gültigem Arbeitsvisum und gültiger Arbeitserlaubnis möglich. Die Erwirkung von Arbeitsbewilligungen in Israel ist ein mehrstufiger und langwieriger Prozess. Deshalb sollte mit diesem Arbeitsvorgang rechtzeitig, d.h. einige Monate vor der Entsendung des Mitarbeiters begonnen werden.
Unsere Kanzlei begleitet Sie durch den gesamten Prozess, von der Vorbereitung sämtlicher Dokumente, über die Einreichung des Antrags, bis zur Erwirkung aller notwendigen Bewilligungen. Die Begleitung des Arbeiters zu den nötigen Vorsprachen bei den zuständigen Behörden in Israel, gehört zu unserem Service selbstverständlich dazu.
Aus politischen Erwägungen hat der israelische Gesetzgeber die Vergabe von Arbeitsbewilligungen für ausländische Experten an die folgenden Voraussetzungen geknüpft:
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Das Knowhow oder die Technologie ist in Israel nicht oder nicht genügend vorhanden und die Position kann deshalb nicht oder nur schwer von einem Israeli besetzt werden;
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Der Arbeiter ist ein Spezialist auf seinem Fachgebiet, verfügt also über das notwendige Knowhow und über eine langjährige Erfahrung;
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Der Basislohn des Arbeiters beträgt mindestens das Doppelte des israelischen Durchschnittslohnes, d.h. insgesamt mindestens ca. 20.278 NIS monatlich;
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Der Arbeiter verfügt über einen Hochschulabschluss.
Diese letzte Voraussetzung ist zwar nicht zwingend und es können durchaus auch nicht akademische Fachkräfte wie Monteure und Maschinisten beschäftigt werden. In diesen Fällen kann jedoch die Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen verlangt werden, was die Erwirkung der Arbeitserlaubnis für Israel zusätzlich erschwert.
Wir beraten Sie in dieser Hinsicht eingehend und sorgen dafür, dass der bürokratische Teil der Entsendungen für Ihre Gesellschaft reibungslos verläuft, damit Sie und Ihre Mitarbeiter sich voll und ganz auf das israelische Projekt konzentrieren können.