Das israelische Gesellschaftsrecht trägt für den kontinentaleuropäischen Rechtsanwender so manche Besonderheit, bevor wir allerdings darauf eingehen, verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die israelischen Gesellschaftsformen mit Haftungsbeschränkung.
Die israelischen Gesellschaftsformen mit Haftungsbeschränkung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company oder kurz „Limited“)
Die Limited ist das israelische Pendant zur deutschen Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft hat ein Aktienkapital, welches in Aktien aufgeteilt ist. Die Aktionäre erhalten für ihre Investition in die Gesellschaft Aktien und haften ausschliesslich bis zur Höhe des von ihnen einbezahlten Aktienkapitals.
Die Organe der Limited sind wie der der Aktiengesellschaft die Geschäftsführung, der Verwaltungsrat und die Aktionärsversammlung. Im Gegensatz zur deutschen Regelung dürfen der Verwaltungsrat, Geschäftsführer und Aktionär dieselbe Person sein.
Einen Aufsichtsrat kennt die Limited ebenso wenig wie ein geschütztes Aktienkapital. Für Gesellschaften mit mehr als 50 Aktieninhabern, welche ihre Aktien der Öffentlichkeit an der Aktienbörse anbieten, bestehen strengere Kontrollvorschriften.
Die Limited entsteht erst mit Eintragung ins nationale Handelsregister.
Limited Partnership
Das Limited Partnership kommt der deutschen Kommanditgesellschaft am nächsten. Wie bei der deutschen Rechtsform, besteht die Gesellschaft aus beschränkt haftenden und einem unbeschränkt haftenden Partner.
Der unbeschränkt haftende Partner hat als Geschäftsführer aufzutreten; die beschränkt haftenden Partner hingegen, die nur im Rahmen der von ihnen eingebrachten Beteiligung haften, dürfen die Geschäfte der Partnerschaft nicht führen.
Das Limited Partnership wird häufig für Joint Ventures für die Durchführung von Projekten durch mehrere beteiligte Gesellschaften gewählt und ist ebenso wie die Limited Liability Company ins israelische Handelsregister einzutragen. Findet keine Eintragung statt, greift die Haftungsbeschränkung der beschränkt haftenden Partner nicht und es haften alle Beteiligten unbeschränkt.
Besonderheiten des israelischen Gesellschaftsrechts und Unterschiede zum deutschen Recht
Der wohl bedeutendste Unterschied zwischen israelischen und deutschen Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung liegt in der Kapitalregelung:
In Israel bedarf es keines Mindestkapitals für eine Gesellschaft. Es muss dem Handelsregister somit bei Gründung und Eintragung der Gesellschaft auch nicht nachgewiesen werden, ob und wie viel Kapital auf ein Firmenkonto eingezahlt wurde.
Das Aktienkapital einer israelischen Aktiengesellschaft ist des Weiteren nicht gebunden, die Gesellschaft kann über ihr Aktienkapital frei verfügen. Das israelische Recht schreibt zudem, anders als in Deutschland, keinen Deckungsgrad des Aktienkapitals durch die Aktiven und bei Verstoss dagegen die Insolvenz vor.
Somit erübrigt sich auch die Unterscheidung zwischen AG und GmbH, denn für letztere gibt es in Israel kein Pendant. Ebenso fehlt in Israel ein Pendant für die GmbH & CO KG.
Die Stiftung wie im kontinentaleuropäischen Recht, nämlich als personifiziertes Sondervermögen, existiert im israelischen Recht nur, sofern der Stiftungszweck ein wohltätiger ist. Für alle anderen Stiftungen existieren im israelischen Recht parallele Konstrukte, die allerdings über keine eigene Rechtpersönlichkeit verfügen.
Geschäftstätigkeit in Israel: Besonderheiten für Ihre Gesellschaft
Wenn Sie mit Ihrer Gesellschaft in Israel eine Geschäftstätigkeit aufnehmen wollen, sei es für ein zeitlich begrenztes Bauprojekt oder für die Eröffnung einer Filiale, stellt Ihnen das israelische Recht verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Gründung einer israelischen Gesellschaft
Da wie oben bereits erwähnt für die Gründung einer israelischen Aktiengesellschaft kein Mindestkapital gefordert ist, gestaltet sich deren Gründung als relativ unkompliziert. Selbst wenn die gesamten Aktionäre, der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung im Ausland sitzen, ist dies bei der Gesellschaftsgründung in Israel kaum mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Die Aktionäre haben an einer ersten Generalversammlung die Gründung der Gesellschaft, einen Gesellschaftsvertrag und den Verwaltungsrat zu beschliessen. Dem Handelsregister werden anschliessend die Protokolle eingereicht und sobald die Eintragung erfolgt ist, erwacht die Aktiengesellschaft zum Leben.
Eine israelische Tochtergesellschaft zu gründen, erweist sich somit vor allem für eine langfristige Tätigkeit in Israel als unkomplizierte und in der Gründung preiswerte Option. Dennoch ist, vor allem bei der Bestimmung der Leistungen zwischen israelischer Tochter- und deutscher Muttergesellschaft und deren Kosten in steuerlicher Hinsicht Einiges zu beachten.
Eintragung als „Ausländische Gesellschaft“ Eine Besonderheit im israelischen Recht ist das Institut der sogenannten „Ausländischen Gesellschaft“. Dabei lassen Sie Ihre deutsche Gesellschaft als eben diese deutsche Gesellschaft in Israel eintragen und es entsteht dabei keine neue, israelische Gesellschaft. So kann etwa eine GmbH als solche in Israel eingetragen werden, obwohl die GmbH als Rechtsform in Israel nicht existiert. Der israelische Gesetzgeber kommt dadurch ausländischen Gesellschaften dahingehend entgegen, als sie in ihrer ursprünglichen Form in Israel operieren können und sich so nicht festzulegen brauchen. Die Eintragung ins Handelsregister ist nötig, um dennoch die Publizität der ausländischen Gesellschaft in Israel zu gewähren. Für eine Geschäftstätigkeit von mehr als einem Jahr muss eine Steuerakte eröffnet und ein Fiskalvertreter bestimmt werden.
Joint Venture
Eine Gesellschaftsform, die deutsche Gesellschaften oft für ihre Tätigkeit, vor allem für Bauprojekte in Israel mit einem hiesigen Partner wählen, ist die Joint Venture in Form einer limitierten Partnerschaft. Die israelische Gesellschaft übernimmt i.d.R. den operativen Teil am Projekt und somit die Rolle des geschäftsführenden, unbeschränkt haftenden Partners.
Zusammenfassung
Das israelische Gesellschaftsrecht beinhaltet weniger Gesellschaftsformen als das deutsche und ist wegen eines flexiblen, nicht mit Normen überladenen Gesellschaftsrechts auch für ausländisches Publikum ein sehr benutzerfreundliches, ansprechendes Instrument. Dies ermöglicht deutschen Gesellschaften einen relativ leichten Einstieg in eine Geschäftstätigkeit in Israel.
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